Amtshaftung: Verkehrssicherungspflichten bei Baustellen auf kommunalen Straßen
BGB § 839; GG Art. 34 Ein unzureichend verfülltes, ca. 10 cm tiefes, scharfkantiges Bauloch in einer Fahrbahnoberfläche kann eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle sein. Eine Kommune verletzt die ihr obliegende Pflicht,…
