Kollision bei beiderseitiger Fahrbahnverengung

StVG § 17; StVO § 1, Anl. 1 zu § 40 Abs. 6, Abs. 7 Zeichen 120

Bei einer Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO) gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht.                                   (amtl.)

BGH, Urt. v. 8.3.2022 – VI ZR 47/21

(LG Hamburg – 306 S 4/20; AG Hamburg-Harburg – 648 C 169/19)

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