Nutzungsausfallentschädigung bei Weiternutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
BGB § 249, § 251 Der Anspruch auf Entschädigung für den Fortfall der Nutzungsmöglichkeit eines Kfz setzt einen fühlbaren wirtschaftlichen Nachteil durch die fehlende Nutzungsmöglichkeit voraus. Nutzt der Geschädigte sein…
