Besonders in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es auf die richtige Verteidigungsstrategie an. Wir beraten Sie gerne auch im Rahmen eines Erstberatungsgespräches.

Hier finden Sie neue Beiträge zum Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Ahndbarkeit der Nutzung vom Fahrer nicht selbst aktivierter „Blitzer-App“

StVO § 23c I 3 Ein durch § 23c I 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen…

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Unfall: Höchstgeschwindigkeit nach Überfahren von Bodenwellen

StVO § 8, § 41 Wird zur Verkehrsberuhigung im Hinblick auf eine unfallträchtige Kreuzung eine Bodenwelle (sleeping policeman) errichtet, endet eine ihretwegen angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Länge nicht ausdrücklich vorgegeben…

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Nutzung elektronischer Geräte bei der Kfz-Führung – Taschenrechner

StVO § 23 la Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, der Vorschrift des § 23 la 1 StVO. BGH, Beschluss…

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Subjektive Darlegungslast des Halters bei Inanspruchnahme auf Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Verleiher eines Parkplatzes

BGB §§ 307,339,598; ZPO § 138 Zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer kommt ein Vertrag über die Nutzung eines Fahrzeugabstellplatzes zustande, indem der Fahrzeugführer das als Realofferte…

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