Nutzung elektronischer Geräte bei der Kfz-Führung – Taschenrechner

StVO § 23 la

Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, der Vorschrift des § 23 la 1 StVO.

BGH, Beschluss vom 16.12.2020 – 4 StR 526/19

NJW 2021, Seite 1404

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