QUALITÄT DURCH FORTBILDUNG

Das Q-Zertifikat

Zum Nachweis ihrer Qualifikation sind die tätigen Rechtsanwälte seit mehreren Jahren berechtigt das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zu führen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer verleiht denjenigen Anwälten, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, das Q-Fortbildungszertifikat.
Die Zertifizierung ist bundeseinheitlich festgelegt und wird nur bei entsprechendem Nachweis an Art und Umfang der Fortbildung erteilt.

Qualifikationsnachweis

Die anwaltlichen Fortbildungsaktivitäten müssen gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Für den Nachweis der Fortbildungskativitäten sind die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso geeignet, wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.

So muss ein Rechtsanwalt innerhalb von drei Jahren mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung nachweisen.

Ein Teil der erforderlichen Punktzahl (30 Punkte) kann durch Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie Eigenstudium erworben werden.