Erleidet ein Motorradhalter bei einem Verkehrsunfall eine Fußverletzung, so kann ihm aus dem Umstand, dass er dabei ungeeignetes Schuhwerk getragen hat, kein Mitverschuldensvorwurf gemacht werden.
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 – 12 U 107/23 =
NJW-Spezial, Seite 171