Unfallversicherungsschutz für den Weg zum innerhalb des Betriebsgebäudes gelegenen Getränkeautomaten
SGB VII § 8 Abs. 1 Das Zurücklegen des Weges zum Holen eines Kaffees im Betriebsgebäude des Arbeitgebers steht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Ein grundsätzlich versicherter Weg…