Auslegung des Risikoausschlusses „Fahren auf Rennstrecken“
AUVB Art. 22.2 Der Ausschluss des Art. 22.2 AUVB umfasst auch bloße Fahrten auf Rennstrecken. Die Klausel ist weder überraschend noch unklar und auch nicht gröblich benachteiligend. Keine Deckung für…
