Keine Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers zur Schadensminderung
BGB § 254 II 1 Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und…
