Keine Besteuerung des Veräußerungsgewinns für häusliches Arbeitszimmer

EstG §§ 22 Nr. 2, 23 / 1 Nr. 1 S. 1 u. 3,4 V 1 Nr. 6b, 9 V 1

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gem. § 23 / 1 Nr. 1 S. 3 EstG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schrieben vom 05.10.2000, BStBl. I 2000, 1383 Rn.21)

BFH, Urteil vom 01.03.2021 – IX 27/19

NJW 2021 S. 2535

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