Nachweis der Vortäuschung eines Versicherungsfalles

AKB Nr. A.2; VVG § 81; ZPO § 286

Stockt der VN kurz vor Meldung eines Vandalismusschadens den Versicherungsschutz auf, kann dies zumindest dann für einen vorgetäuschten Versicherungsfall sprechen, wenn der VN bereits mehrere vergleichbare Schäden gemeldet hat und noch weitere Indizien vorliegen.          (nicht amtl.)

OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.12.2020 – 5 U 8/20

(LG Saarbrücken – 14 0 178/18)

MDR 2021, Seite 565

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