Ahndbarkeit der Nutzung vom Fahrer nicht selbst aktivierter „Blitzer-App“
StVO § 23c I 3 Ein durch § 23c I 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen…
