Widersprüchliches Verhalten durch Berufung auf Unmöglichkeit bei jahrelanger Beschäftigung BGB § 242, § 275 Abs. 1, § 297, § 611a Abs. 1 S. 1; Schulgesetz für das Land Berlin § 71 S. 1
Ein öffentlicher Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis eines Schulleiters wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen unwirksam kündigt, verhält sich widersprüchlich i.S.d. § 242 BGB („venire contra factum proprium“), wenn er nach verlorenem Kündigungsschutzprozess sich…