Wolkenähnlich geformte Linie als Unterschrift unter einem Testament

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig.

                                                                                                        (amtl.)

OLG München, Beschl. v. 5.5.2025 – 33 Wx 289/24e

(AG Sonthofen – VI 1111/23)

MDR 2025, Seite 1143

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