Pflicht des Bodenlegers zur Prüfung des Bodenunterbaus bei nicht unterkellerten Räumen

BGB § 633, § 634 Vor Durchführung von Bodenverlegungsarbeiten in nicht unterkellerten Räumen ist der Bodenleger verpflichtet zu prüfen, wie der Fußbodenunterbau beschaffen ist, insbesondere, ob ein ausreichender Schutz gegen…

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Aufklärungspflichten über alternative Möglichkeiten bei der Reparatur einer Abwasserleitung

BGB § 280, § 311; ZPO § 287 Schlägt ein Unternehmer für Haustechnik einem Grundstückseigentümer vor, eine beschädigte Abwasserleitung durch die Verlegung einer neuen Leitung auf dem Grundstück zu ersetzen,…

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