Erbausschlagung: Berliner Testament ohne Ersatzerbenbestimmung

BGB § 1944, § 1945, § 2269

Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament keine Ersatzerbenregelung und schlägt der testamentarische Alleinerbe die Erbschaft aus, führt die ergänzende Auslegung regelmäßig dazu, dass mit der bindenden Schlusserbeneinsetzung der Kinder zugleich die Einsetzung der Kinder als Ersatzerben für den ersten Erbfall gewollt ist.

(amtl.)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.7.2023 – 3 Wx 91/23 MDR 2023, Seite 1256

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