BGB § 241, § 280, § 311
Eine Aufklärungspflicht kann sich für den Verkäufer eines Hausgrundstücks bei Vorliegen besonderer Umstände auch aus dem Verhalten eines Nachbarn ergeben, sofern dieses geeignet ist, den Nutzungswert des verkauften Grundstücks erheblich zu beeinträchtigten und deshalb auf den Kaufentschluss des Käufers bzw. Kaufinteressenten Einfluss zu nehmen. (amtl.)
OLG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2021 – 12 U 695/19
(LG Koblenz – 1 0 307/18)