Nationales und Internationales Fracht- und Transportrecht. Güterschäden, Verzögerungsschäden, Verlust von Tranportgütern. Regress von Haftpflicht- und Transportversicherungsschäden.

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Transportversicherung: Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung

HGB § 425, § 435; VVG § 86, § 115 Ein Transportunternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er einen Aushilfsfahrer mit bekannten Geldproblemen, der ihm berichtet, dass er von zwielichtigen Personen…

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