Bezahlte Freistellung für Familienfeier anlässlich des runden Geburtstages eines Elternteils

BGB § 616, § 812

Familienfeiern anlässlich eines runden Geburtstages eines Elternteils (80. Geburtstag des Vaters) zählen nicht zu den „dringenden persönlichen Gründen“, die nach §40 Abs. 4 S. 1 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in der bis zum 30.09.2019 geltenden Fassung einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung begründen.                                   (amtl.)

LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.5.2020 – 2 Sa 382/19

(ArbG Mainz-1 Ca 1348/18)

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