Einstweilige Anordnung für Corona-Auffrischungsimpfung eines 13-jährigen Kindes

FamFG § 49

Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis im Wege der einstweiligen Anordnung besteht das Eilbedürfnis auch für die sog. Booster-Impfung.                                 (nicht amtl.)

OLG München, Beschl. V. 21.2.2022 – 2 UF 60/22 e

(AG Weilheim – 1 F 626/21)

MDR 2022 S. 769

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