Beweislast des Versicherers für Erschütterung der Redlichkeitsvermutung

VVG § 28; ZPO § 286

1. Soll die für den VN nach dem Kfz-Diebstahl streitende Redlichkeitsvermutung erschüttert werden, trägt der Versicherer die volle Beweislast.

2. Gleiches gilt für die arglistige Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßer Auskunft.                                             (alle amtl.)

OLG Dresden, Beshl. V. 27.4.2022 – 4 U 2658/21

Die Kl. verlangt von der Bekl. die Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines behaupten Fahrzeugdiebstahls. Die Bekl. hat sich auf eine Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich falscher Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs und zu vorangegangenen Diebstählen berufen und die Entwendung bestritten.

Das LG hat der Klage überwiegend stattgegeben. Nach dem Hinweisbeschluss des OLG nahm die Bekl. (Versicherer) die Berufung zurück.

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