Berücksichtigung einer Tilgung für Immobiliendarlehen beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 1. Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung…

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