Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen eigener Ansprüche des entscheidenden Richters
Hier: Dieselskandal ZPO § 42 Abs. 2, § 48 a) Eine Ablehnung wegen Befangenheit gem. § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar…