Pflicht des Bodenlegers zur Prüfung des Bodenunterbaus bei nicht unterkellerten Räumen

BGB § 633, § 634

Vor Durchführung von Bodenverlegungsarbeiten in nicht unterkellerten Räumen ist der Bodenleger verpflichtet zu prüfen, wie der Fußbodenunterbau beschaffen ist, insbesondere, ob ein ausreichender Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit besteht, die zu Mängeln am Fußbodenbelag führen kann.

OLG Bamberg, Urt. v. 24.8.2023 – 12 U 58/22

(LG Bayreuth – 31 O 173/21)                                                       (nicht amtl.) MDR 2024, Seite 161

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