Pergola ist nicht als Raum im Nebengebäude anzusehen

VHB 92§§ 1, 10

Eine Pergola ist nicht als Raum in einem Nebengebäude i.S.d. AVB anzusehen, so dass für darin befindliche und bei einem Brand zerstörte Hausratgegenstände kein Versicherungsschutz besteht.

                                                                                              (nicht amtl.)

OLG Bamberg, Urt. v. 22.10.2020 – 1 U 427/19

Die Kl. ist VN einer Hausratversicherung, die sie bei der Bekl. abgeschlossen hat. Sie begehrt aus dieser Leistungen für Hausratgegenstände, die sich in einer Pergola der Kl. befunden haben und dort bei einem Brand zerstört wurden.

Das LG hat der Klage stattgegeben.

Die Berufung der Bekl. hatte Erfolg.

VersR 2021 S. 1379

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