Kündigungsschutz bei Schwangerschaft vor vereinbarter Tätigkeitsaufnahme

BGB § 134; MuSchG §§ 17 / 1 Nr. 1,1 / und II; RL 92 85/EWG Art. 10; GG Art. 2/, 6 IV, 12 /

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gem. § 17/ 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.

BAG, Urteil vom 27.2.2020-2 AZR 498/19

NJW 2020 S. 1986

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