Sexueller Übergriff durch „Stealthing“

StGB § 177 I

  1. Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr (sogenanntes Stealthing).
  2. Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen. (Leitsatz 2 von der Redaktion)

BGH Beschluss vom 13.12.2022 – 3 StR 372/22 NJW 2023, S. 701

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