Hinterbliebenengeld

Kein Anspruch des Nasciturus auf Hinterbliebenengeld

BGB § 844 Abs. 3; StVG § 10 Abs. 3

  1.  Ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld ist ausgeschlossen, wenn der Hinterbliebene sowohl zur Zeit des schädigenden Ereignisses als auch beim Schadenseintritt noch nicht geboren war. In diesem Fall fehlt es an einem zur Zeit der Verletzung bestehenden persönlichen Naheverhältnis des Hinterbliebenen zu dem Getöteten.
  2.  Die Anknüpfung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld an das Bestehen eines persönlichen Näheverhältnisses im Zeitpunkt der Verletzung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

(alle nicht amtl.)

OLG München, Urt. v. 5.8.2021 – 24 U 5354/20

VersR 2022 S. 56

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