Erschütterung des Beweiswerts einer AUB – Hausarzt als Zeuge
EFZG § 3; ZPO § 286 I 1
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch dann erschüttert, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre in Folge jeweils im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche lang – angeblich – arbeitsunfähig erkrankt und er zuvor versucht hat, die Verlängerung seines Urlaubs für den späteren Arbeitsunfähigkeitszeitraum zu erwirken.
ArbG Heilbronn Urteil vom 27.03.2026 – 7 Ca 314/25
NJW 22/2026, Seite 1616
