Abgas-Skandal: Rückabwicklungsbegehren nach Lottogewinn

BGB § 249, § 826

Eine Klägerin, die ihr mit einer Abgas-Manipulationssoftware ausgestattetes Kfz als Lottogewinn erhalten hat, erleidet selbst keinen vermögensrechtlichen Schaden. Sie ist nicht berechtigt, auf der Basis eines kaufrechtlichen Erwerbsvorgangs Rückabwicklung von dem beklagten Hersteller zu verlangen.

(amtl.)

OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.1.2021 – I-1 U 196/19

(LG Wuppertal – 17 O 381/18)

MDR 2021 S. 486

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