Persönlichkeitsschutz des Opfers bei Filmberichterstattung über eine Kindesentführung nach erheblichem ZeitablaufBGB §§ 823, 104 Abs. 1 S.2; KUG §§ 22, 23; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5

  1. Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers. (amtl.)
  2. Der Schutz der Privatsphäre kann auch Situationen großer emotionaler Belastung wie das Bangen um das Leben eines nahen Angehörigen, oder das Bangen um die eigene Person umfassen. (nicht amtl.)
  3. Das Opfer einer Straftat hat nach einem gewissen Zeitablauf Anspruch darauf, nicht mehr in sehr persönlicher Weise in seiner Opferrolle dargestellt zu werden. (nicht amtl.)

BGH, Urt. v. 6.6.2023 – VI ZR 309/22

VersR 2023, Seite 1375

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