Zustellung durch Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis für Zugang

KSchG § 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, § 1 Abs. 2 S. 4; BGB § 130 Abs. 1 S. 1; ZPO § 138, § 286

MDR2004140

Ein im „Scan-Verfahren“ erstellter Auslieferungsbeleg kann nicht den Anschein begründen, dass ein sog. Einwurf-Einschreiben in die Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt wurde, sondern allenfalls, dass ein solcher Vorgang unmittelbar bevorsteht. Damit entfällt der für die Annahme eines Anscheinsbeweises maßgebliche Anknüpfungspunkt einer wahrheitsgemäßen Bestätigung einer bereits erfolgte Zustellung.

(amtl.)

BAG, Urt. v. 7.5.2026 – 2 AZR 184/25

(LAG Hamburg – 4 SLA 26/24; AG Hamburg – 13 Ca 225/23)

MDR 18/2026, Seite 1209

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