Schadensersatzanspruch gegen Versicherer wegen Falschberatung des VN vor Vertragsschluss

VVG §§ 5, 6; BGB §§ 241, 249, 280, 281, 282

  1. Eine fehlerhafte Beratung eines künftigen VN durch einen Versicherer, die zum Abschluss eines Versicherungsvertrags führt, kann Schadensersatzansprüche statt der Leistung begründen.
  2. In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die einzelnen Teilflüge für sich gesehen in den Anwendungsbereich der Fluggastrechtverordnung fallen

BGH, Urt. v. 12.4.2022 – X ZR 101/20

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