Pflicht schwerbehinderten Bewerbern einen Ersatztermin für Vorstellungsgespräch anzubietenAGG § 1, § 7 Abs. 1, § 11, § 15 Abs. 2, § 22; SGB IX § 164 Abs. 2, § 165 S. 3, S. 4
Die Pflicht des öffentlichen Arbeitsgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 S. 3 SGB IX beinhaltet auch das Erfordernis einen Ersatztermin anzubieten, wenn der sich bewerbende…