Keine Berücksichtigung von Grabpflegekosten beim Pflichtteilsanspruch

BGB §§ 1968, 2305

  1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
  • Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
  • Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB.

BGH, Urteil vom 26.5.2021 – IV ZR 174/20

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