Persönlichkeitsrechtsverletzung des Partners durch Bericht über Sexualleben

BGB §§ 823, 1004 I 2; GG Art. 1 I, 2 I, 5 I

Ist ein der breiten Öffentlichkeit unbekannter Partner einer bekannten Persönlichkeit durch eine Berichterstattung über das Sexualleben seiner Partnerin betroffen, liegt eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. (Leitsatz 2 von der Redaktion)

BGH Urteil vom 14.12.2021 – VI ZR 403/19

Bildergebnis für qualität durch fortbildung rechtsanwaltNJW 2022 S. 791

Schreibe einen Kommentar