Medizinische Notwendigkeit der Behandlung mit Medizinal-Cannabis

Bei der Therapie mit Medizinal-Cannabis kann es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinn von § 1 Abs. 2 MB/KK 2009 handeln, wenn sie im konkreten Einzelfall nach sachverständiger Feststellung zur Schmerzlinderung geeignet ist und anderweitige vorausgegangene Behandlungen der Schmerzen nach WHO-Stufenschema nicht wirksam gewesen sind und die Gabe herkömmlicher Schmerzmittel oder Muskelrelaxantien zu für den VN nicht zumutbaren Nebenwirkungen geführt haben.

LG Hamburg, Urt. v. 1.8.2025 – 337 O 109/22

r+s 4/2026, Seite 167

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