Haftung für Unfall beim Paartanz

BGB § 125, § 781

Die Erklärung eines Tanzpartners nach einem Sturz beim Tanzen gegenüber dem anderen; verletzten Tanzpartner „Ich zeige mich auf jeden Fall an, wenn irgendwas ist.“ stellt mangels erforderlichen Rechtsbindungswillens kein deklaratorisches Anerkenntnis dar.                                                     (amtl.)

OLG Hamm, Bechl. v. 29.12.2020 – 7 U 90/20

LG Münster – 014 0 73/20) MDR 2021, Seite 563

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