Datenweitergabe eines Mobilfunkanbieters an die Schufa

DSGVO Art. 4, 6

Die Übermittlung von Positivdaten durch einen Mobilfunkanbieter im Rahmen eines Postpaid-Mobiltelefonvertrags an eine Wirtschaftsauskunftei stellt eine Verarbeitung dar, die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt ist. Die Betrugsprävention des Mobilfunkanbieters ist als berechtigtes Interesse anzuerkennen.

(nicht amtl.)

OLG Bamberg, Urt. v. 5.5.2025 – 4 U 120/24 e

(LG Würzburg – 92 O 2018/23)

MDR 18/2025, Seite 1205

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