Rechte der Betreiberin eines privaten Parkplatzes nach Ablauf des Parkscheins

BGB § 858 Abs. 1, § 859 Abs. 1, 3

Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.

                                                                                                        (amtl.)

BGH, Urt. v. 19.12.2025 – V ZR 44/25

(LG Dresden – 8 S 329/23; AG Dresden – 103 C 4256/22)

MDR 2026, Seite 306

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