Ordnungswidrigkeitenrecht
Neues zum Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht.
- Amtshaftung bei Äußerungen eines Staatsanwalts über ein Ermittlungsverfahren
BGB § 839; GG Art. 34
Äußert sich ein Staatsanwalt im Rahmen einer Pressekonferenz, in der er über die Hausdurchsuchung in einem Bordell informiert, vorverurteilend und unsachlich, begründet dies einen Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung, vor allem die wenn anschließend folgende Anklage vom Gericht nicht zugelassen wird.
(nicht amtl.)
KG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 U 21/21
(LG Berlin – 26 O 470/19) MDR 8/2023, S. 497
- Keine generelle Rechts-vor-links-Regel auf öffentlichen Parkplätzen
StVO § 8 I 1
Die Vorfahrtsregel des § 8 I 1 StVO („rechts vor links“) findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 II StVO Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt.
BGH Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21
NJW 2023, S. 1123
- Grenzen des Grillvergnügens an Wochenenden
WEG §§ 9a, 9b, 14, 48 V; BGB § 1004; EGZPO § 15a
Unter den Verhältnissen des Einzelfalls kann es zum Ausgleich widerstreitender Interessen unter Wohnungseigentümern geboten sein, das Grillen im Außenbereich, wie zunächst Ausdruck sozialadäquaten Verhaltens, auf das zumutbare Maß einzugehen, damit namentlich am Wochenende oder Sonn- und Feiertagen auch ein Tag immissionsfrei bleibt, an dem das insoweit uneingeschränkte Nutzen der eigenen Flächen bzw. Räume gewährleistet ist; damit geht eine Beschränkung auf viermal Grillen pro Monat einher. Eine weitergehende Beschränkung des Grillens auf fünfmal pro Jahr kommt hingegen nicht in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
LG München I Urteil vom 1.3.2023 – 1 S 7620/22 WEG NJW 2023, S. 1527
- Photovoltaikanlage am Balkongeländer
GG Art. 20a; WEG §§ 9b, 18, 19, 20; BGB §§ 555b, 242
- Im Errichten eines nach den Umständen des Einzelfalls optisch störenden „Balkonkraftwerks“ liegt eine Missachtung des Grundsatzes der Sperre für bauliche Veränderungen, wenn sie ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Aus der Privilegierung in § 20 II 1 Nr. 2 WEG für eine dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienende bauliche Veränderung folgt nichts anderes, auch weil der Gesetzgeber in der Vorschrift nicht etwa, wie leichthin möglich, allgemein den „Klimaschutz“ adressiert, sondern sich auf die E-Mobilität konzentriert und es im Übrigen bei dem in keinerlei innerem Zusammenhang stehenden „Sammelsurium“ privilegierter Maßnahmen belassen hat.
- Eine optische Veränderung durch Anbringen einer Photovoltaikanlage am Balkongeländer liegt trotz einer großflächigen Fassade jedenfalls dann vor, wenn die Anlage kraft ihrer Farbgebung – hier: schwarz – hervortritt und namentlich von den Wohnungsnachbarn entsprechend wahrgenommen werden kann.
- Dass die Photovoltaikanlage während des laufenden Rechtsstreits vorübergehend entfernt wurde, ändert bei im Übrigen unveränderter Rechtsanschauung des für die Nachrüstung Verantwortlichen nichts. (Leitsätze der Redaktion)
AG Konstanz Urteil vom 9.2.2023 – 4 C 425/22 WEG NJW 2023, S. 1075
- Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
EStG §§ 33 I, II 1, 33a, 33b
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
BGH Urteil vom 26.10.2022 – VI R 25/20 NJW 2023, S. 1007
Strafrecht
Neues zum Strafrecht folgt demnächst.