Ordnungswidrigkeitenrecht

Neues zum Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht.

  • Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

    ZPO §§ 850 I, II, IV, 850a Nr. 2, 3; InsO § 36 I 1 u. 2; SGB XI § 150a; EStG § 3 Nr. 11a; SvEV § 1 I 1 Nr. 1

    Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer coronabedingten, im Einzelfall tatsächlich gegebenen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.

    BAG Urteil vom 25.8.2022 – 8 AZR 14/22

    NJW 2023 S. 312

  •  Schadensersatzanspruch gegen Versicherer wegen Falschberatung des VN vor Vertragsschluss

    VVG §§ 5, 6; BGB §§ 241, 249, 280, 281, 282

    1. Eine fehlerhafte Beratung eines künftigen VN durch einen Versicherer, die zum Abschluss eines Versicherungsvertrags führt, kann Schadensersatzansprüche statt der Leistung begründen.
    2. In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die einzelnen Teilflüge für sich gesehen in den Anwendungsbereich der Fluggastrechtverordnung fallen

    BGH, Urt. v. 12.4.2022 – X ZR 101/20

  • Versicherter Erdrutsch bei langsamen Erdbewegungen

    WGB F 01/08 K.7

    Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als „naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen“ definierte Begriff „Erdrutsch“ erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.

    BGH Urteil vom 9.11.2022 – IV ZR 62/22NJW 2023 S. 366

  • Zeitlicher Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Auffahren

    StVG §§ 7, 17 I, II; StVO §§ 1 II, 7 V; VVG § 115 I Nr. 1; ZPO §§ 286, 529, 531

    1. Der gegen den Auffahrenden grundsätzlich sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn der Vorausfahrende im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall vorher den Fahrstreifen gewechselt hat. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision etwa fünf Sekunden auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat.
    2. Der Anscheinsbeweis zulasten eines von hinten auf ein in die Vorfahrtstraße einbiegendes Fahrzeugs setzt voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sie sich auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können.
    3. Wenn sich der Unfallhergang nach Beweisaufnahme als unaufklärbar darstellt, wirkt zulasten beider Unfallbeteiligten nur die Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge, was zu einer Quote von 50 % zu 50 % führt.

    OLG Schleswig Beschluss vom 7.10.2022 – 7 U 51/22NJW 2023 S. 370

  • Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild

    VVG § 82, § 83, § 90; ZPO § 286

    Hat ein Motorradfahrer beim Einfahren in eine Rechtskurve aus geringer Entfernung Rehe wahrgenommen, die sich in unmittelbarer Nähe des rechten Straßenrandes hinter einem Busch befinden, und gerät er beim anschließenden Versuch, nach links auszuweichen, von der Straße ab, kann eine objektiv gebotene Rettungshandlung vorliegen und der Teilkaskoversicherer gehalten sein, dadurch entstandene Schäden am Fahrzeug und an der Kleidung des Fahrers als Aufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles zu ersetzen. (amtl.)

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.11.2022 – 5 U 120/21

    (LG Saarbrücken – 14 O 30/21)

    MDR 2023, S. 229

Strafrecht

Neues zum Strafrecht folgt demnächst.