Entscheidung der Woche Archiv 2019

BGB §§ 241, 311

* Die Erklärung eines Regulierungsbeauftragten, dass „Ersatzpflicht…als versichert bestätigt“ werde, kann ein deklaratorisches Anerkenntnis sein (hier: bejaht) *

OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2018 (20 U 86/18)

Anmerkung der Redaktion: Vgl. zum Anerkenntnis OLG Düsseldorf VersR 2019, 610.

-nicht rechtskräftig-

VersR 2019 S. 1008

Eintrittspflicht für Fremdschäden durch Fahrzeugbrand auch nach längerer Parkzeit.

Richtlinie 2009/103/EG Art. 2 Abs.1

Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinien 2009/103/EG erfasst auch den Fall, dass ein seit mehr als 24h in einer Privatgarage abgestelltes Fahrzeug von selbst in Brand gerät.

EuGH, Urteil vom 20.06.2019 (Rs C-100/18)

VersR 2019 S. 1008

BGB §§ 1360 a III, 1361 I 1, 1567 I 1

  1. Beim nachehelichen Unterhalt ist anerkannt, dass bei einem so genannten Karrieresprung nach der Trennung das erhöhte Einkommen nicht mehr eheprägend ist.
  1. Diese zum nachehelichen Unterhalt entwickelten Grundsätze gelten auch bereits für die Dauer des Getrenntlebens.
  1. Demnach ist ein so genannter Karrieresprung, der bei der Berechnung des Trennungsunterhalts unberücksichtigt zu bleiben hat, gegeben, wenn nach der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung das Einkommen eines Ehegatten eine unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung genommen hat. (Leitsätze der Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschluss vom 3.6.2019 – 9 UF 49/19

NJW 2019 S. 2482

BGB § 823; StGB § 315b; StVO § 32

Wer für Balanceübungen ein Gurtband („Slackline“) quer zum Verlauf eines für Fahrradfahrer zugelassenen Weges spannt, bereitet ein verkehrsgefährdendes Hindernis i.S.d. § 32 StVO, § 315b StGB.

(nicht amtl.)

OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.7.2019 – 14 U 60/16

(LG Freiburg (Breisgau) – 14 O 435/12)

BGB §§ 134, 139, 634 Nr. 2, 637; SchwarzArbG § 1 II Nr. 2; ZPO §§ 286, 513, 529; UstG § 18

  1. Der beiderseitige Verstoß gegen § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG führt zur Nichtigkeit des Werkvertrags. Das gilt auch, wenn sich die Schwarzgeldabrede nur auf einen Teil des Rechtsgeschäfts bezog und diesem Teil nicht konkrete Einzelleistungen zugeordnet werden können.
  1. Auch für Vorschüsse/Abschläge gilt die Rechnungslegelungs- und Umsatzsteuervorauszahlungspflicht des Unternehmers. Steuerliche Pflicht im Sinne von § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG ist auch die Vorauszahlungspflicht bei der Umsatzsteuer nach § 18 UStG.

OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 7.1.2019 – 7 U 103/18

Zum Sachverhalt

Die Kl. nehmen den beklagten Unternehmer wegen Mängel seiner Bauwerkleistung auf Kostenvorschuss in Anspruch. Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung wurde nach dem vorliegenden Hinweis zurückgenommen.

Aus den Gründen (Teile)

[2] Dem Kl. steht kein Anspruch auf Vorschussanspruch aus §§ 624 Nr 2, 637 BGB zu. Denn der von den Parteien geschlossene Werkvertrag ist gem. § 134 BGB iVm § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG nichtig.

[7] Die unstreitige Barzahlung des Kl. zu 2 an den Bekl. über 3860 Euro zu Beginn der Arbeiten ist zur Überzeugung des Senats nur so zu erklären, dass der Bekl. diesen Teil der Zahlung mit Billigung der Kl. nicht versteuern wollte.

[9] Die Unredlichkeit der Kl. im Hinblick auf die Barzahlung wird spätestens mit ihrer Nichtreaktion auf die Abrechnung vom 9.6.2015 deutlich, weil dort zum einen nicht (wie bei Schlussrechnungen nach Vorschuss üblich) die Vorschusszahlung in Abzug gebracht wurde. Zum anderen geht aus der Rechnung hervor, dass der Umsatzsteuerbetrag nur auf eine Nettoauftragssumme von 6027,14 Euro bezogen war.

NJW 2019 S. 2411,2412

GG Art. 6 II 1, 103 I; BGB §1666 I; FamFG §§ 28 IV 1, 159, 163a

Gegen die Regelung über die Kindesanhörung in §15 FamFG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; insbesondere ist die Auslegung nicht beanstanden, wonach bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen ist, dass die Anwesenheit der Eltern regelmäßig nicht sachgerecht ist, weil dem Kind dann keine unbefangenen Äußerungen möglich sind.

  1. Eine dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügende Information der Eltern über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit erfolgten Kindesanhörung wird durch die in §28 IV 1 und 2 FamFG vorgesehene Dokumentation des wesentlichen Inhalts der Anhörung in den Verfahrensakten gewährleistet, die von eigenen Wertungen des Gerichts über den Inhalt weitgehend freigehalten werden muss.

BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 5.6.2019 – 1 BvR 675/19

NJW 2019 S. 2532

HGB §§ 425 I, 428, 429 I, 437

  1. Die Ablieferung erfolgt, wenn der Frachtführer den Gewahrsam über das beförderte Gut aufgibt und den Empfänger mit dessen Willen und Einverständnis in die Lage versetzt, die tatsächliche Sachherschaft über das Gut auszuüben.

  1. Der Empfänger braucht das Transportgut nicht bereits körperlich ergriffen zu haben; es muss lediglich mit seinem Einverständnis so für ihn bereitgestellt worden sein, dass er ohne weitere Hindernisse die Sachherschaft erwerben kann.
  1. Bei Anlieferungen außerhalb der Betriebszeiten des Empfängers an seinem personell nicht besetzten Lager kann die Ablieferung mit dessen Einverständnis auch in der Weise erfolgen, dass der Sattelauflieger mit dem Container vor dem Betriebsgelände abgestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Bremen, Urteil vom 13. Juli 2018 – 2 U 78/17

*Entscheidend ist das Einverständnis des Empfängers.

RdTW 2019 S. 210

BGB § 2065, § 2084, § 2231, § 2232, § 2247, § 2258

Auch in einem wenige Zentimeter großen handschriftlich beschriebenen Notizzettel kann grundsätzlich ein wirksames Testament liegen. Insbesondere bei einem Schriftstück, das nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht, muss jedoch außer Zweifel stehen, dass der Erblasser es mit Testierwillen erstellt hat.

(nicht amtl.)

Aus den Gründen:      u. a.

Auch die Formulierung des Textes auf dem Notizzettel weckt Zweifel am Vorliegen eines Testierwillens: Dass derjenige, der „für mich aufpasst und nicht ins Heim steckt“ das Haus der Erblasserin „bekommen“ soll, kann auch so verstanden werden, dass die Erblasserin eine Übertragung ihres Hauses schon zu Lebzeiten in Aussicht stellt. Das Wort „erben“ oder ein Hinweis darauf, dass das „Bekommen“ erst nach dem Tod der Erblasserin stattfinden soll, ist in dem Text nicht enthalten.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.3.2019 – 1 W 42/17

(AG Wolfsburg – 4 VI 370/15)

MDR 2019 S. 873

EGBGB Art. 4, 14, 15; BGB §§ 1371 I, 1924 IV

  1. Die Erbfolge eines türkischen Staatsangehörigen bestimmt sich hinsichtlich des zum Nachlass gehörenden, in Deutschland gelegenen unbeweglichen Vermögens nach deutschem Recht. Insoweit kommt es zur Nachlassspaltung.

  1. Die Erbquote der Ehefrau ist nicht gem. § 1371 I BGB zu erhöhen, wenn der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht eröffnet ist. Die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob die Vorschrift erb- oder güterrechtlich zu qualifizieren ist, kann offenbleiben.

OLG Hamm, Beschluss vom 21.3.2019 – 10 W 31/17

Zum Sachverhalt

* Anm. Zugewinnausgleich

NJW 2019 S. 2180

Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen vorsätzlicher Schädigung bei starker Alkoholisierung

 

VVG §103

 

* Die Haftung des Haftpflichtversicherers ist ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt ist. Dazu gilt: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,17% kommt in Betracht, dass erhebliche Verletzungen durch einen Faustschlag oder Fußtritt nicht vorsätzlich herbeigeführt sind. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung-zulasten des VN-im Prozesskostenhilfeverfahren ist in einem solchen Fall grundsätzlich (und so auch hier) nicht möglich. *

 

 

OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2019 (20 W 25/18)

 

Der Antragssteller (ASt) begehrt Prozesskostenhilfe für eine von ihm beabsichtigte Klage, mit der er nunmehr noch die Feststellung begehrt, dass die Bekl.-bei der für den ASt eine private Haftpflichtversicherung besteht-, verpflichtet ist, dem Ast wegen eines Schadensereignisses vom 16.10.2016 bedingungsgemäßen Versicherungsschutz gewähren.

 

An diesem Tag habe der ASt gegen 00.30 Uhr als Gast einer privaten Geburtstagsfeier einem anderen Gast nach einer zunächst nur verbal geführten Auseinandersetzung einen Faustschlag und einen Fußtritt versetzt, wodurch jener erheblich verletzt wurde. Nach dem Vorfall sei bei dem ASt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,17% festgestellt worden. Aufgrund dieser Alkoholisierung sei ein vorsätzliches Verhalten nicht gegeben.

 

Das LG hat den Prozesskostenhilfeantrag des ASt zurückgewiesen.

 

Die sofortige Beschwerde des ASt hatte Erfolg.

 

 

VersR 2019 S. 871

Maßgeblicher Beruf bei mehreren Tätigkeiten

 

VVG§172 Abs. 2

 

Die Rechtsfrage, wie der Berufsbegriff auszulegen ist, wenn der VN parallel zur bislang ausgeübten Tätigkeit (hier: Leitender angestellter einer Bank) Vorbereitungen zu einem Wechsel der Tätigkeiten trifft (hier: Import und Zucht von Korallen und Anemonen), kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

 

BGH, Beschluss vom 16.1.2019 (IV ZR 182/17, Frankfurt/M.)

BGH, Beschluss vom 19.3.2019 (IV ZR 182/17, Frankfurt/M.)

 

 

 

 

VersR 2019 S. 868

GRCh Art. 31 II; RL 2003/88/EG Art.7; BGB § 1922 I; BurlG §§ 1, 3 I, 7 IV; SGB IX aF § 125 I u. II (=SGB IX § 208 I u. II)

 

 

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 I BGB in Verbindung mit § 7 IV BurlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.

 

BAG, Urteil vom 22.01.2019 – 9 AZR 45/16

 

 

 

 

NJW 2019 S. 2046

WEG §12; BGB §183

 

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. (amtl.)

 

 

BGH, Beschluss vom 06.12.2018-V ZB 134/17

(OLG München-34 Wx 386/16; AG Viechtach-Grundbuchamt-Bischofsmais Blatt 978-24)

 

 

MDR 2019 S. 731

BGB §§ 1592 Nr. 1, 1600 b I 1

 

Hat der unterhaltspflichtige Vater trotz Kenntnis, dass er nicht der Erzeuger des in der Ehe geborenen Kindes ist, seine rechtliche Vaterschaft nicht angefochten, ist seine Unterhaltspflicht gegenüber diesem Kind in Unterhaltsverfahren zu berücksichtigen.

 

 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2018-6 UF 96/18

 

 

NJW 2019 S. 1889

ZPO §322 Abs. 1; BGB §320 Abs. 1 S. 1, Abs. 2

 

Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten ein Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Miete (hier: Prozess mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters) den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der „Beweissicherung“ erhalten will.

 

 

BGH, Urteil vom 10.04.2019-VIII ZR 12/18

(LG Dresden-4 S 310/16; AG Dresden-140 C 535/16)

 

 

MDR 2019 S. 730

Obliegenheit des Geschädigten zur Inanspruchnahme eines vom Haftpflichtversicherer vermittelten Sondertarifs für Mietwagen.

 

BGB §249, 254

 

Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihm gem. §254 Abs. 2 S. 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäfts nicht zur Verfügung stünde.

 

 

BGH, Urteil vom 12.02.2019 (VI ZR 141/18, LG Köln)

 

 

VersR 2019, S. 564

BGB §2333, §2337

 

Ein Diebstahl von Bargeld i.H.v. 6.100 DM zum Nachteil des Erblassers kann geeignet sein, die Pflichtteilsentziehung wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens nach §2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu rechtfertigen. In dem Umstand, dass der Pflichtteilsberechtigte viele Jahre nach Begehung der Straftat in das auch von dem Erblasser bewohnte und diesem gehörende Haus einzieht und in diesem bis zum Erbfall wohnt, liegt nicht ohne weiteres eine Verzeihung i.S.v. §2337 BGB

 

 

OLG Stuttgart, Beschl. V. 24.1.2019-19 U 80/18

(LG Ravensburg-6 0 312/17)

 

 

MDR 9/2019, S. 555

Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers (nach dem VN) auf Auskunft über Bezugsberechtigten

VVG §§ 1, 3 Abs. 4 S. 1; StGB a.F. § 203 Abs. 1 Nr. 6; BGB § 241 Abs. 2

* Der Erbe oder Nachlasspfleger nach dem VN einer Lebensversicherung kann grundsätzlich Auskunft verlangen über die Person des Bezugsberechtigten. *

OLG Hamm, Urteil vom 32.11.2018 (20 U 72/18)

Aus den Gründen:

Der Kl. als Nachlasspfleger kann Auskunft über die Identität des/der Bezugsberechtigten, den/die der Kl. im Rahmen seines bei der Bekl. bestehenden Lebensversicherungsvertrags bestimmt hat, verlangen, nachdem entsprechende Unterlagen des Erblassers bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet worden sind.

Dem Kl. steht ein solcher Auskunftsanspruch aus § 3 Abs. 4 S. 1 VVG, jedenfalls aber aus dem zwischen dem Erblasser und der Bekl. geschlossenen Versicherungsvertrag zu.

VersR 2019 S. 341

GG Art. 4 I u. II, 5 III 1; StGB §§ 123 I, 167 I Nr. 2

Art. 5 III 1 GG schließt eine Bestrafung nach § 167 I Nr. 2 StGB wegen des Ausführens von Liegestützen auf dem Altar einer geweihten katholischen Kirche zum Zweck der Schaffung einer Videoinstallation, mit welcher der Künstler seine kritische Haftung gegenüber dem Druck der Leistungsgesellschaft, der nichts mehr heilig sei, zum Ausdruck bringen wollte, nicht aus.

OLG Saarbrücken,

Urteil vom 15.5.2018 – Ss 104/2017 (4/18)NJW 2018 S. 3794

WEG § 21 Abs. 3

Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht regelmäßig auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben (Fortführung von BGH, Urt. v. 8.2.2013 – V ZR 238/11, MDR 2013, 835 = NZM 2013, 512).


BGH, Urt. v. 7.12.2018 – V ZR 273/17
(LG Düsseldorf – 25 S 32/17; AG Mettmann – 26 C 3/16)


MDR 2019 S. 216

GG Art. 1 I, 2 I, 3 I, 6 I u. II; EMRK Art. 8, 14; BGB § 1592 Nr. 1; PStG § 48

1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.

2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.


BGH, Beschluss vom 10.10.2018 – XII ZB 231/18

NJW 2019 S. 153

BayEUG Art. 86 II Nr. 6 u. 10
Der Umstand, dass ein Schüler andere Schüler auf dem Schulweg zum Drogenkonsum (hier von THC- Liquids) verleitet hat, rechtfertigt seine Entlassung von der Schule. (Leitsatz der Redaktion)
VGH München, Beschluss vom 5.9.2018 – 7 CS 18.869
Zum Sachverhalt:
Der Ast. begehrte einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Entlassung von der Schule, nachdem er Mitschüler zum Drogenkonsum verleitet haben soll. Das VG Ansbach (Beschl. v. 6.4.2018 – AN 2 S 18.404, BeckRS 2018, 21895) hat den Antrag abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Ast. hatte keinen Erfolg)
NJW Spezial 23/18 S. 3601

VVG § 1; VHB 84 §§ 3, 5, 12

Ein Einbruchsdiebstahl i.S. d. VHB 84 setzt – – jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Nr. 1 c VHB 84 – voraus, dass der Dieb in dem Raum eines Gebäudes eindringt und/oder dort eine der näher geregelten Tatbestandalternativen verwirklicht. Ein im Freien vorübergehend abgestelltes und zu Wohnzwecken genutztes Kraftfahrzeug (Wohnmobil) stellt kein Gebäude in diesem Sinne dar.


OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.8.2018 (12 U 51/18)


VersR 2018 S. 1443

Anspruch auf unbefristeten Titel über Kindesunterhalt

BGB § 1601, § 1612a

Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist.


OLG Bamberg, Beschl. V. 14.5.2018 – 2 UF 14/18 (AG Bamberg – 211 F 1052/17)


MDR 2018 S. 1505

StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115; StVO § 4; BGB § 249

Wer hinter einem Fahrschulfahrzeug, das als solches gekennzeichnet ist, fährt, muss seinen Abstand so wählen, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers – hier Abbremsen ohne zwingenden Grund – noch rechtzeitig anhalten kann.

LG Saarbrücken, Urteil vom 2.11.2018 – 13 S 104/18

StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115; StVO § 4; BGB § 249

Wer hinter einem Fahrschulfahrzeug, das als solches gekennzeichnet ist, fährt, muss seinen Abstand so wählen, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers – hier Abbremsen ohne zwingenden Grund – noch rechtzeitig anhalten kann.


LG Saarbrücken, Urteil vom 2.11.2018 – 13 S 104/18

NJW 2019 S. 163

GG Art. 1 I, 2 I, 3 I, 6 I u. II; EMRK Art. 8, 14; BGB § 1592 Nr. 1;     PStG § 48

  1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.
  1. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.

BGH, Beschluss vom 10.10.2018 – XII ZB 231/18

NJW 2019 S. 153

FeV §§ 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d, 20, Anlage 4 zur FeV Nr. 8.1, 8.2

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 – 3 C 24.15 [= zfs 2017, 594] und 3 C 13.16    [= zfs 2017, 295]).

OVG des Saarlandes, Urt. v. 4.7.2018 – 1 A 405/17

zfs 2018 S. 596,597

BGB §§ 535, 307, 242, 328, 415

Im Fall einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassene Wohnung hält die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung (§ 535 I 2 BGB) den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 I 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt, der ihn so stellt, als habe der Vermieter ihm eine renovierte Wohnung überlassen (Bestätigung von BGHZ 204, 302 = NJW 2015, 1584 = NZM 2015, 274 Rn. 15, 35) Eine allein zwischen dem bisherigen und dem neuen Mieter getroffene Renovierungsvereinbarung vermag – mit Rücksicht darauf, dass die Wirkung eines Schuldverhältnisses grundsätzlich auf die daran beteiligten Parteien beschränkt sind – daran nichts zu ändern.

BGH, Urteil vom 22.8.2018 – VIII ZR 277/16

BGB §§ 631, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2

Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik verlangt wird. Sind Schädigungen zu besorgen, wenn die Kunden bei der Nutzung der Anlage – zwar selten, aber vorhersehbar – nicht die notwendigen Verhaltensregeln einhalten, muss der Betreiber in geeigneter Weise darauf hinwirken, dass kein Fehlverhalten vorkommt. Den Betreiber einer Waschstraße trifft deshalb die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren.

(amtl. Leits.)

BGH, Urt. v. 19.7.2018 – VII ZR 251/17 (LG Wuppertal)

EstG §§ 21 I 1 Nr. 1, 22 Nr. 3

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleistung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EstG steuerbaren Einkünften.

BFH, Urteil vom 2.7.2018 – IX R 31/16