WAS KOSTET DER ANWALT

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG unterscheidet grob zwischen Tätigkeitsgebiet, Bedeutung und Umfang der Angelegenheit. Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer Erstberatung über die voraussichtlichen Gebühren.

Die Kosten des Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht dabei eine Bestimmung der Rechtsanwaltsvergütung nach Gegenstandswert oder nach Rahmengebühren vor. Nach Gegenstandswert bestimmen sich vor allem zivilrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise in den Bereichen des Mietrechts, Forderungsrechts, Erbrechts, Schadenrechts usw., also vor allem dann, wenn sich zwei oder mehr Parteien untereinander rechtlich auseinandersetzen oder streiten. Hierzu gehören auch Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Im Unterschied hierzu sieht das Gesetz zum Beispiel bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten Rahmengebühren vor. In manchen besonders zeitaufwendigen Angelegenheiten ist der Abschluss einer Honorarvereinbarung nötig. Hier rechnet der Rechtsanwalt nach einem bestimmten Gebührensatz ab. Der Gebührensatz berechnet sich nach dem Zeitaufwand des Rechtsanwalts. Im einzelnen: